GEHEIMHALTUNGS- UND DATENSCHUTZVEREINBARUNG

zwischen

Besenrein
nachfolgend BESENREIN genannt

und

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nachfolgend GESCHÄFTSPARTNER genannt

BESENREIN und der GESCHÄFTSPARTNER werden gemeinsam auch als Parteien bezeichnet

Datum: ____________________
Ort: ____________________

1. Gegenstand der Vereinbarung

Diese Vereinbarung regelt die Vertraulichkeit sowie den Schutz personenbezogener und geschäftlicher Daten, die im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen BESENREIN und dem GESCHÄFTSPARTNER ausgetauscht, verarbeitet oder eingesehen werden.

BESENREIN erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Haushaltsauflösung, Wohnungsauflösung, Entrümpelung, Räumung, Entsorgung, Demontage und besenreine Übergabe.

2. Vertrauliche Informationen

Als vertrauliche Informationen gelten sämtliche Informationen, Unterlagen, Daten und Inhalte, die dem jeweils anderen Vertragspartner im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemacht werden. Dazu zählen insbesondere:

  • Kunden- und Kontaktdaten
  • Objekt- und Auftragsinformationen
  • Preis- und Angebotsunterlagen
  • organisatorische und kaufmännische Unterlagen
  • personenbezogene Daten
  • interne Abläufe, Vereinbarungen und Geschäftsprozesse

Dabei ist es nicht erforderlich, dass Informationen ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind. Entscheidend ist, dass sie nach ihrem Inhalt oder nach den Umständen der Weitergabe als vertraulich anzusehen sind.

3. Geheimhaltungspflicht

BESENREIN verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Durchführung der vereinbarten Leistungen zu verwenden.

Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. In diesem Fall stellt BESENREIN sicher, dass auch diese Personen oder Unternehmen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

Ebenso verpflichtet sich der GESCHÄFTSPARTNER, vertrauliche Informationen von BESENREIN nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben oder außerhalb des vereinbarten Zwecks zu verwenden.

4. Zweckbindung

Die übermittelten Informationen dürfen ausschließlich zur Vorbereitung, Planung, Durchführung und Abwicklung der vereinbarten Dienstleistungen verwendet werden. Hierzu zählen insbesondere Leistungen im Bereich Haushaltsauflösung, Wohnungsauflösung, Entrümpelung und damit verbundene Servicearbeiten.

Eine Nutzung zu eigenen Vertriebs-, Marketing- oder Wettbewerbszwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht gestattet.

5. Datenschutz

Soweit im Rahmen der Zusammenarbeit personenbezogene Daten verarbeitet werden, verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung.

BESENREIN verarbeitet personenbezogene Daten nur in dem Umfang, wie dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist. BESENREIN verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um personenbezogene Daten vor Verlust, Missbrauch, unbefugtem Zugriff oder unzulässiger Verarbeitung zu schützen.

Sofern eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gesetzlich erforderlich ist, werden die Parteien diese zusätzlich abschließen.

6. Ausnahmen von der Geheimhaltung

Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen,

  • die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren
  • die später ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden
  • die einer Partei bereits nachweislich vor der Offenlegung rechtmäßig bekannt waren
  • die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen

In einem solchen Fall ist die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, unverzüglich zu informieren.

7. Rückgabe und Löschung

Nach Beendigung der Zusammenarbeit oder auf schriftliche Aufforderung der jeweils anderen Partei sind vertrauliche Unterlagen, Daten und sonstige Informationen zurückzugeben oder datenschutzkonform zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

8. Haftung

Beide Parteien verpflichten sich, Verstöße gegen diese Vereinbarung zu unterlassen. Für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Geheimhaltungs- oder Datenschutzpflichten entstehen, haftet die jeweils verantwortliche Partei im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

9. Laufzeit

Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit für einen Zeitraum von fünf Jahren bestehen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrung oder Vertraulichkeit verlangen.

10. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart.

Unterschriften

BESENREIN
Name: ______________________________
Funktion: ____________________________
Unterschrift: _________________________

GESCHÄFTSPARTNER
Firma: ______________________________
Name: ______________________________
Funktion: ____________________________
Unterschrift: _________________________